Pflegepflicht für Polizisten

vom unabhängigen POLIZEI-Versicherungsmakler

Pflegepflicht für Polizisten

Eine Pflegepflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, auch für Polizisten.

In der Bundesrepublik Deutschland dient die Pflegepflichtversicherung zur Absicherung des Risikos pflegebedürftig zu werden. Dabei besteht für jede Person, die in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichert ist, eine Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung. Die (soziale) Pflegeversicherung ist dabei im SGB XI geregelt. Für die Pflegepflichtversicherung gilt der Grundsatz, dass die Pflege(pflicht)versicherung der Krankenversicherung folgt, weshalb auch jede Krankenversicherung verpflichtet ist Ihrem Versicherten auch eine Pflegepflichtversicherung anzubieten. Während die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist, gibt es noch weitere Pflegeversicherungen, sog. Pflegezusatzversicherungen, wie z. B. Pflegetagegelder, welche man freiwillig abschließen kann.

Wie Sie bei den Kosten gesehen haben oder vielleicht auch schon selber festgestellt haben, wenn Sie bereits einige Angebote eingeholt haben, unterscheiden sich die Beiträge bei der Pflegepflichtversicherung kaum. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Leistungen und die Beiträge vom Gesetzgeber sehr eng vorgegeben sind.

Unser Rat: Wählen sie Ihre Krankenversicherung NICHT aufgrund des günstigeren Beitrages der Pflegepflichtversicherung aus!

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung auf die Erfahrung und Stabilität des Krankenversicherers und vor allem auf die Beiträge der jeweiligen Beihilfetarife (wenn Sie Heilfürsorge erhalten, vergleichen Sie die Leistungen und Beiträge der Beihilfetarife mit dem Eintrittsalter in den Ruhestand; bei Polizeibeamten i. d. R. mit 62 Jahren).

Der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung für Polizisten lässt sich nicht pauschal benennen, da der Beitrag von einigen Kriterien abhängt. Wer freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, der zahlt einen prozentualen Beitrag vom Gehalt (für 2023: 1,525 % zzgl 0,35 % für kinderlose; ab 01.07.2023: 1,7 % zzgl. 0,6 % für kinderlose). Diese Situation ist unter Polizeibeamten jedoch eher selten, da Polizisten sich in der Regel in der Privaten Krankenversicherung versichern.

Hier richtet sich der Beitrag zwar auch nach gesetzlichen Vorgaben, jedoch wird hier ein fester Betrag unabhängig vom Einkommen erhoben. Obwohl die Vorgaben durch den Gesetzgeber einheitlich sind, variieren die Beiträge je nach Versicherungsgesellschaft leicht. Allerdings ist bei den Beiträgen für die Pflegepflichtversicherung in der Privaten Krankenversicherung wiederum das Eintrittsalter (also das Alter, in dem man die Pflegepflichtversicherung abschließt) ein wesentlicher Faktor bei der Beitragsberechnung. Während früher auch das Geschlecht bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielte, ist dies heutzutage nicht mehr der Fall.

Ärgerlicherweise wurde der Beitrag in der Pflegepflichtversicherung für Polizeibeamte seit 2021 mehrfach deutlich angehoben, so dass sich die Beiträge hier in den letzten Jahrten mehr als verdoppelt haben. Dies gilt für alle Versicherungsgesellschaften, der Beitrag in der Pflegepflichtversicherung unterscheidet sich zwischen den Gesellschaften nur um wenige Cent.

Die Krankenversicherung für Polizisten besteht nicht nur aus der Pflegepflichtversicherung, sondern auch noch aus anderen Elementen. Welcher Polizist welche Bausteine tatsächlich braucht, welche freiwillig sind und was diese kosten hängt davon ab, welchen Status der Polizist hat, welchen Dienstherrn er hat und wie seine Verwendung aussieht. Wir haben versucht alle diese möglichen Kombinationen im Bereich Krankenversicherung für Polzisten für jeden Dienstherrn darzustellen. Einfach hier klicken…

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„Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich, worauf bei einer Pflegepflicht für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen.“

Werner Offermann

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