Krankenversicherung für Polizisten

Pflegepflicht, Anwartschaft, Behilfe, Zusatzversicherungen

vom unabhängigen POLIZEI-Versicherungsmakler

Krankenversicherung für Polizisten

Wir bieten kompetente Beratung und umfassende Betreuung bei Versicherungsfragen zu den Themen Pflegepflichtversicherung, Anwartschaft, Beihilfe und Heilfürsorge für Polizisten und ihre Angehörigen.

Grundsätzlich erhielten Beamte der Polizei und der Feuerwehr, sowie Soldaten Freie Heilfürsorge. Doch inzwischen hat sich da einiges geändert.

Für Polizeibeamte gab es bis vor einiger Zeit immer Freie Heilfürsorge. Dies bedeutete, dass für aktive Polizisten die komplette Krankenversicherung übernommen wurde. Jetzt gibt es in einigen Bundesländern abweichende Regelungen. Diese reichen von Freier Heilfürsorge, über Heilfürsorge (z. B. werden 1,3 bzw. 1,4% des Gehaltes des Polizisten als Eigenanteil einbehalten) bis hin zu Beihilfe (ein Teil der Krankenversicherung wird vom Dienstherrn übernommen, den anderen Teil muss der Polizist mit einer Krankenversicherung selber absichern). Und dies sind nur die Regelungen für die Polizisten selber, für die Angehörigen gelten noch mal andere Bedingungen.

Bei welchem Dienstherrn gilt was?

Dienstherr (Bund, Bundesland)Polizei-AnwärterPolizeivollzugsbeamte
BundHH
Baden-WürttembergHH
BayernHBePo: H

Übrige: B

BerlinED & MD: H

GD & HD: B

B
BrandenburgHEinstellung ab 1997: B
BremenHH
HamburgHPolizeibeamte mit Einstellung zwischen 31.12.2004 und 01.10.2014, konnten sich bis 31.03.2016 für (weiterhin) Beihilfe und (für sie neu) Heilfürsorge entscheiden;

H (und Geh-Abzug 1,4%)

HessenBBePo A6 & A7: H

Übrige: B

Mecklenburg-VorpommernHH
NiedersachsenHPolizeivollzugsbeamte, die am 31.12.2016 nur B-Anspruch hatten, konnten sich bis 31.12.2017 gegenüber der Heilfürsorgestelle für H entscheiden;

H (und Geh-Abzug 1,3%)

Nordrhein-WestfalenHH
Rheinland-PfalzBBePo: H

Übrige: B

SaarlandBB
SachsenHH
Sachsen-AnhaltHH
Schleswig-HolsteinInnerhalb von 6 Monaten nach Einstellung: Freie Wahl zwischen H mit 1,4 % Geh-Abzug oder BInnerhalb von 6 Monaten nach Ausbildungsende: Freie Wahl zwischen H mit 1,4 % Geh-Abzug oder B

Diese Entscheidung ist dann unwiderruflich!

ThüringenHB

Zeichenerklärung

H = Heilfürsorge; WL = Krankenhauswahlleistung; B = Beihilfe; Geh-Abzug = Gehalts-Abzug

BePo: Bereitschaftspolizei; ED = Einfacher Dienst; MD = Mittlerer Dienst; GD = Gehobener Dienst; HD = Höherer Dienst; A6 & A7 = Besoldungsgruppe A6 und A7 (Polizeihauptwachtmeister und Polizeimeister)

Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt, für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen

In Deutschland benötigt jeder eine Pflegepflichtversicherung.

In der Bundesrepublik Deutschland dient die Pflegepflichtversicherung zur Absicherung des Risikos pflegebedürftig zu werden. Dabei besteht für jede Person, die in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, eine Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung. Die (soziale) Pflegeversicherung ist dabei im SGB XI geregelt. Für die Pflegepflichtversicherung gilt der Grundsatz, dass die Pflege(pflicht)versicherung der Krankenversicherung folgt, weshalb auch jede Krankenversicherung verpflichtet ist Ihrem Versicherten auch eine Pflegepflichtversicherung anzubieten. Während die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist, gibt es noch weitere Pflegeversicherungen, sog. Pflegezusatzversicherungen, wie z. B. Pflegetagegelder, welche man freiwillig abschließen kann.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot für eine Pflegepflichtversicherung für Polizisten an.

Polizeibeamte mit Heilfürsorge sollten über eine Anwartschaft verfügen.

Eine Anwartschaft ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings sollte jeder Polizeibeamte, welcher Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge hat, eine Anwartschaft abschließen. Doch was ist eine Anwartschaft?

Vereinfacht ausgedrückt ist eine Anwartschaft das Recht auf Abschluss einer Krankenversicherung. Während der Zeit, in der ein Polizeibeamter Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge hat, benötigt er, außer einer Pflegepflichtversicherung, keine Krankenversicherung. Aber sobald er aus dem aktiven Dienst ausscheidet und in den Ruhestand versetzt wird erhält er nur noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung (Beihilfe) und muss dann auch einen entsprechenden Beihilfetarif bei einer Krankenversicherung abschließen.

An dieser Stelle kommt die Anwartschaft ins Spiel.

Es gibt eine Kleine und eine Große Anwartschaft, zwischen der ein Polizeibeamter wählen kann.

Die Kleine Anwartschaft sichert dabei den Gesundheitszustand ab bzw. friert diesen mit Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft ein. Somit hat der Polizeibeamte sichergestellt, dass er, sobald er in der Zukunft einen Beihilfetarif abschließen muss, nicht wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden kann.

Die Große Anwartschaft wiederum friert nicht nur den Gesundheitszustand, sondern auch das Eintrittsalter ein. Somit zahlt der Polizeibeamte zwar während der Dauer der Anwartschaft für diese einen höheren Beitrag, erhält aber bei Abschluss des Beihilfetarifs einen günstigeren Beitrag, da dieser dann mit dem Eintrittsalter bei Abschluss der Anwartschaft berechnet wird.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot für eine Anwartschaft für Polizisten an.

Spätestens mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhält jeder Polizeibeamte Beihilfe.

Während sich Angestellte und Arbeiter in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern erhalten Beamte vom Dienstherrn einen Teil der Krankenversicherung bezahlt. Diese Bezuschussung nennt sich Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe bzw. des Beihilfesatzes hängt sowohl von dem jeweiligen Bundeslandes, also dem Dienstherrn ab, wie auch von der Person, welche versichert werden soll (der Polizist selber, Ehepartner, Kinder).

Die Leistungen der Beihilfe orientieren sich überwiegend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die nicht durch die Beihilfe gedeckten Kosten versichern Beamte in den meisten Fällen mit einer Krankenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich kann sich ein Beamter auch freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern, allerdings wird diese in den meisten Bundesländern nicht durch die Beihilfe bezuschusst.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot für eine Beihilfe-Versicherung für Polizisten an.

Grundsätzlich sind die meisten Polizisten während ihrer aktiven Dienstzeit über die (Freie) Heilfürsorge krankenversichert.

Die (Freie) Heilfürsorge ist eine Art der Krankenversicherung durch den Dienstherrn, in deren Genuss in der Regel Beamte kommen, die in ihrem aktiven Dienst Leib und Leben aufs Spiel setzen. Dies trifft für Polizeibeamte, Soldaten und Feuerwehrbeamte zu. In den meisten Bundesländern bzw. auch dem Bund genießen entsprechende Beamte eine kostenlose Krankenversicherung, die sogenannte Freie Heilfürsorge. In einigen Bundesländern haben Polizeibeamte einen Zuschuss bzw. Eigenanteil zur Heilfürsorge zu leisten (z. B. Hamburg 1,4 % und Niedersachsen 1,3 % vom Gehalt), in anderen Bundesländern haben Polizeibeamte zwar während der Ausbildung Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge, erhalten aber danach, je nach Verwendung, nur noch Beihilfe (z. B. Thüringen). In einigen Bundesländern wiederum erhalten Polizeibeamte auch während der Ausbildung nur Beihilfe (z. B. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).

Wichtig zu wissen ist, dass auch Polizeibeamte, die (Freie) Heilfürsorge erhalten, spätestens mit Eintritt in den Ruhestand nur noch Beihilfe erhalten.

Auch wenn Sie in der Heilfürsorge krankenverschert sind, so benötigen Sie eine Pflegepflichtversicherung. Außerdem empfehlen wir Ihnen dringend eine Kranken-Anwartschaft. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an!

Jetzt ein kostenloses Angebot anfordern.

„Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich genau, worauf bei einer Krankenversicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen.“

Werner Offermann

Cookie Consent mit Real Cookie Banner