Pension & Altersvorsorge

für Polizisten

Pension & Altersvorsorge für Polizisten

Pension & Altersvorsorge für Polizisten ist ein wichtiges, aber oft vernachlässigtes Thema. Das Alterseinkommen eines Polizisten setzt sich aus der Pension, auch Ruhegehalt genannt, und der (privaten) Altersvorsorge zusammen.

Polizisten werden nach ihrer aktiven Dienstzeit in den Ruhestand versetzt. Dies kann entweder durch Eintritt der Dienstunfähigkeit oder aus Altersgründen erfolgen. Der Regelfall und auch das Ziel eines jeden Polizisten ist es dabei natürlich, dass die Versetzung in den Ruhestand aus Altersgründen erfolgt. Da das Ruhegehalt geringer ist, als die Besoldung während der aktiven Dienstzeit sollten auch Polizisten zusätzlich selber für die Pensionszeit vorsorgen.

Wir unterstützen Polizisten dabei festzustellen, wie sich die Pension & Altersvorsorge für Polizisten zusammensetzt und welche Möglichkeiten es für die private Altersvorsorge gibt.

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Pension & Altersvorsorge – Was ist das?

Was ist eigentlich Pension & Altersvorsorge für Polizisten?

Die Pension & Altersvorsorge für Polizisten ist das finanzielle Einkommen im Rentenalter für Polizisten. Im Optimalfall setzt es sich aus der Pension bzw. dem Ruhegehalt und der privaten Altersvorsorge eines Polizisten zusammen. Durch die Kombination aus dem Ruhegehalt und der privaten Altersvorsorge soll der Polizist in die Lage versetzt werden auch im Alter über ein Einkommen zu verfügen, dass dem Einkommen während der aktiven Dienstzeit entspricht. Da das Ruhegehalt aus Altersgründen für Polizisten höher, als die Rente von Angestellten ist, besteht für Polizisten zwar nicht die Notwendigkeit im selben Maß eine private Altersvorsorge zu treffen, wie für normale Angestellte. Allerdings ist auch für Polizisten eine private Altersvorsorge unerlässlich, wenn das Einkommen im Rentenalter dem Einkommen während der aktiven Dienstzeit entsprechen soll.

Wir unterstützen Polizisten dabei festzustellen, wie sich die Pension & Altersvorsorge für Polizisten zusammensetzt und welche Möglichkeiten es für die private Altersvorsorge gibt.

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Pension & Altersvorsorge – Was ist versichert?

Wie viel Pension & Altersvorsorge gibt es für Polizisten?

Das Renteneintrittsalter liegt in Deutschland bei 67 Jahren, mit Abschlägen kann man bereits ab 63 Jahren in Rente gehen. Polizisten wiederum werden bereits mit 63 Jahren in Rente bzw. den Ruhestand versetzt, ohne dass sie Abschläge hinnehmen müssen. Auch die Höhe der Pension bzw. des Ruhegehaltes ist höher, als die Rentenansprüche von Menschen, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Die Höhe des Ruhegehaltes hängt dabei sowohl von der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen ab.

Für Niedersachsen gilt: Für jedes volle Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt zurzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Höchstruhegehaltssatz ist 71,75%. (Link zum Niedersächsichen Landesamt für Bezüge und Versorgung).

Für Bremen gilt: Der Ruhegehaltssatz berechnet sich aus der Summe der in Jahren bemessenen ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 %:
ruhegehaltfähige Dienstzeit (Jahre) x 1,79375 % = Ruhegehaltssatz (%)
Der Ruhegehaltssatz beträgt dabei höchstens 71,75 %. Der Höchstruhegehaltssatz wird bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von 40 Jahren erreicht. (Link zu Performa Nord, Informationen zur Versorgung)

Wir unterstützen Polizisten dabei festzustellen, wie sich die Pension & Altersvorsorge für Polizisten zusammensetzt und welche Möglichkeiten es für die private Altersvorsorge gibt.

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Pension & Altersvorsorge – Gewerkschaften

Welche Versicherungs-Tarife bzw. Kooperationen bieten die Gewerkschaften?

Im Bereich der Altersvorsorge ist es uns nicht bekannt, dass die GdP Ihren Mitgliedern besondere Tarife über Kooperationspartner oder besondere Versicherungs-Tarife anbietet.

zur Leistungsübersicht der GdP

Sollten Ihnen etwas anderes bekannt sein, dann teilen Sie uns das bitte mit, damit wir dies ergänzen können.

Im Bereich der Altersvorsorge ist es uns nicht bekannt, dass die DPolG Ihren Mitgliedern besondere Tarife über Kooperationspartner oder besondere Versicherungs-Tarife anbietet.

zur Leistungsübersicht der DPolG

Sollten Ihnen etwas anderes bekannt sein, dann teilen Sie uns das bitte mit, damit wir dies ergänzen können.

Im Bereich der Altersvorsorge ist es uns nicht bekannt, dass der bdk seinen Mitgliedern besondere Tarife über Kooperationspartner oder besondere Versicherungs-Tarife anbietet.

zur Leistungsübersicht des bdk

Sollten Ihnen etwas anderes bekannt sein, dann teilen Sie uns das bitte mit, damit wir dies ergänzen können.

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Pension & Altersvorsorge – Tipps, Tricks, FAQs

Wenn Sie eine Frage haben, die unten nicht näher erläutert wird, dann kontaktieren Sie uns einfach.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei Rechtsschutz Versicherungen betragen die Kündigungsfristen mind. 3 Monate, frühestens 12 Monate vor der Hauptfälligkeit. Als Laufzeit sind Verträge mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zulässig. Vereinzelt gibt es auch längere Laufzeiten, wie z. B. fünf Jahre. Allerdings sind diese Verträge zum Ablauf des dritten Jahres und danach jährlich kündbar.

Bei einem Schadenfall hat man nach Regulierung des Schadens ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

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