Beihilfe für Polizisten

vom unabhängigen POLIZEI-Versicherungsmakler

Beihilfe für Polizisten

Polizeianwärter und Polizeibeamte OHNE Heilfürsorge-Anspruch und Polizisten im Ruhestand benötigen zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung eine Beihilfe(versicherung).

Die Beihilfe ist Teil der Alimentation und damit der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Beihilfe ist die finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn in Krankheits- und Pflegefällen für Angehörige des Öffentlichen Dienstes und deren Familienangehörige. Während Polizeibeamte in den meisten Bundesländern Anspruch auf Heilfürsorge haben gibt es auch einige Bundesländer, in denen Polizeibeamte „nur“ Anspruch auf Beihilfe haben. Dabei gibt es einige Bundesländer (z. B. Rheindland-Pfalz, Saarland, Hessen und je nach Dienst auch Berlin), in denen bereits Polizeianwärter eine Beihilfeabsicherung benötigen. In anderen Bundesländern benötigen Polizeibeamte erst als Polizeibeamte auf Probe eine Beihilfeabsicherung (z. B. Thüringen) und in anderen Bundesländern wiederum kommt es auf die Verwendung an (z. B. in Bayern haben Bereitschaftspolizisten Anspruch auf Heilfürsorge, andere Polizeibeamte erhalten Beihilfe). Doch spätestens mit der Versetzung in den Ruhestand erhalten alle Polizeibeamte Beihilfe.

Familienangehörige, die über den Polizisten krankenversichert werden (müssen), erhalten IMMER Beihilfe und keine Heilfürsorge.

Wenn ein Polizist beihilfeberechtigt ist, dann bekommt er nur einen Teil der Kosten seiner Ausgaben für die Krankenversicherung erstattet. Wie hoch der Ersatattungssatz ist hängt sowohl vom Dienstherrn, aber auch der persönlichen Situation des Polizisten ab. Pauschal bzw. überwiegend gelten folgende Erstattungssätze:

50 %

Für Sie selber, wenn Sie kein oder ein Kind haben.

70 %

Für Sie selber, wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben.

70 %

Für Sie im Ruhestand.

70 %

Für Ihren Ehepartner.

80 %

Für Ihr(e) Kinder.

In Hessen gelten abweichende Erstattungssätze

Wenn ein Polizist und/oder seine Familienangehörigen beihilfeberechtigt sind, dann erhalten Sie nur den jeweiligen (prozentualen) Erstattungssatz. Die restlichen Kosten muss der Polizist selber aufbringen. Da seit 2009 eine Versicherungspflicht gilt, muss der Beamte den nicht abgesicherten Prozentsatz über eine Beihilfeversicherung absichern.

Dies hat einfach damit zu tun, dass die Kosten im Krankheitsfall so hoch werden könnten, dass man selber runiniert wäre, wenn man die Kosten selber tragen müsste. Eine kleine Grippe, Routine- und Vorsorgeuntersuchungen und ähnliches sind Kosten, die man durchaus noch selber tragen könnte. Doch was ist, wenn sich der Polizist im Einsatz oder ein Kind beim Spielen verletzt und eine Behandlung im Krankenhaus, vielleicht sogar eine Operation erforderlich ist?! Hier können die Kosten dann durchaus sehr hoch werden und könnten, wenn man diese selber übernehmen müsste, durchaus zum Ruin führen.

Grundsätzlich könnte sich jeder beihilfeberechtigte Polizist auch bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichern. Allerdings erhält man in den meisten Bundesländern keine Beihilfeerstattung, wenn man sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert und man muss den kompletten Beitrag der Krankenversicherung selber tragen.

Dies kann in Einzelfällen durchaus Vorteile haben. Während in der Privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein Beitrag entsprechend des gewählten Versicherungsschutzes und des Eintrittsalters erhoben wird, wird in der Gesetzlichen Krankenkasse ein prozentualer Beitrag vom Polzisten erhoben und mitzuversichertnde Familienangehörige können kostenfrei über die Familienversicherung mit abgesichert sein.

In einigen Bundesländern ist auch die Krankenversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung für Polizisten beihilfefähig. Zu diesen Bundesländern gehören: Berlin, Brandenburg und Thüringen. Auch in Bremen und Hamburg haben Beamte, welche in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, Anspruch auf Beihilfe. Allerdings erhalten Polizisten in diesen beiden Bundesländern Heilfürsorge, weshalb diese Regelung für Sie nicht in Frage kommt.

Ein großer Nachteil der Versicherung eines Beihilfe-Tarifs in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass derzeit völlig unklar ist bzw. es keine Regelung dafür gibt, wenn ein Polizist den Dienstherrn wechselt bei dem er dann Freie Heilfürsorge hat und inzwischen eine Vorerkrankung erlitten hat, die eine Ablehnung in der Privaten Krankenversicherung zur Folge hat.

Wenn man sich sicher ist, dass man den Dienstherrn nicht wechseln wird und man eine große Familie plant, in der der Polizist das Einkommen erzielt, dann kann eine Absicherung eines Beihilfe-Tarifs über eine Gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll sein. Ansonsten rate ich, auch aufgrund vieler noch rechtlich unklarer Situationen, von der Absicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Grundsätzlich ja, ABER

  • …von Privater zur Privaten Krankenversicherung nur, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt.
  • …von Gesetzlicher zur Privaten Krankenversicherung nur, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt.
  • …von Privater zur Gesetzlichen krankenversicherung ist kein Wechsel möglich.

Bei einem Wechsel sind auch immer die Wechselfristen zu beachten. Bei einigen Versicherungen kann man mit einer 3- Monatsfrist zum Jahresende, bei anderen mit einer 3-Monatsfrist zur jeweiligen Hauptfälligkeit wechseln.

Bei einem Wechsel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung ist dies immer zum Ende des übernächsten Monats möglich.

Grundsätzlich sind die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung und dort gerade bei den Beihilfetarifen sehr stabil. Dies heißt aber nicht, dass diese nicht steigen. Die renommierten und erfahrenen Versicherungsgesellschaften auf dem Markt kalkulieren Ihre Beiträge sehr gut und stabil. Eine Preissteigerung von im Schnitt 2 bis 5 % ist jedoch nichts ungewöhnliches. Dies hat zum einen mit der Inflation, aber auch mit der fortschreitenden medizinischen Entwicklung zu tun.

Vergleicht man die durchschnittliche Beitragsentwicklung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung mit der Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversucherung in den letzten 30 Jahren, so fällt die Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung höher aus. Und dies bei gleichzeitigen Leistungskürzungen, die in der Privaten Krankenversicherung nicht erfolgten. So betrug der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 1990 im Durchschnitt 12,5 % auf eine ein maximales Einkommen von 2.415,90 € (entspricht maximal 301,99 € mtl.). 2020 sind bereits im Schnitt 15,7 % auf bis zu 4.687 € fällig (entspricht maximal 735,86€).

Die Beiträge in Ihrer Beihilfeversicherung werden steigen! Aber die oft getätigte Aussage, dass diese deutlicher steigen, als in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nachweislich falsch. Kalkulieren Sie Beitragssteigerungen ein und sorgen Sie vor.

„Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich, worauf bei einer Beihilfe-Versicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen.“

Werner Offermann

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