Rechtsschutz

für Polizisten

Rechtsschutz Versicherung für Polizisten

Ich biete Ihnen und Ihrer Familie Rechtsschutzversicherungen mit TOP-Leistungen zu einem fairen Preis, welche auf die Bedürfnisse von Polizisten zugeschnitten sind.

Eine Rechtsschutz Versicherung für Polizisten ist deshalb so wichtig, da kaum eine andere Berufsgruppe ist in ihrem Job so unterschiedlichen und extremen Situationen ausgesetzt, wie es Polizisten sind.

Wenn Forderungen durch die dienstliche Tätigkeit entstanden sind schützt einen der Dienstherr. Eigentlich. Was aber, wenn sich durch Ermittlungen herausstellt, dass die in Millisekunden getroffene Entscheidung nicht rechtmäßig war? Oder man sogar Ansprüche gegen den Dienstherrn durchsetzen möchte? Und auch Polizisten können als Privatpersonen in Situationen geraten, in denen sie den Kostenschutz einer Rechtsschutz Versicherung gebrauchen können. Die Gewerkschaften haben bereits eine Rechtsschutz Versicherung für Polizisten in ihrer Mitgliedschaft integriert. Dieser bietet Rechtsschutz bei dienstlichen Angelegenheiten bzw. bei rechtlichen Problemen mit dem Dienstherrn. Für Rechtsschutz im privaten, Verkehrs- und Immobilienbereich für Polizisten bieten wir Ihnen verschiedene Gesellschaften inkl. der Kooperationspartner der Gewerkschaften.

Wir bieten Rechtsschutz Versicherungen von den Kooperationspartnern der Gewerkschaften und von vielen weiteren Versicherungsgesellschaften.

Eine Rechtsschutz Versicherung schützt einen vor dem Kostenrisiko eines Verfahrens. Sie schützt einen vor ungerechtfertigten Forderungen und hilft einem berechtigte Forderungen durchzusetzen.

Bei einem Verfahren, egal ob außergerichtlich, wie auch gerichtlich, können hohe Kosten auf einen zukommen. Dazu zählen sowohl Anwaltskosten, Verfahrenskosten, Gerichtskosten oder auch Gutachterkosten. Diese können durchaus so hoch sein, dass man ein Verfahren, dass man selber führt, nicht weiter fortsetzen kann. Oder aber auch, dass man seine Verteidigung nicht weiter bezahlen kann. Vor diesen Kostenrisiken soll einen eine Rechtsschutzversicherung schützen.

Eine Rechtsschutz Versicherung für Polizisten schützt einen Polizisten vor dem Kostenrisiko eines Verfahrens.

In der Rechtsschutz werden vier Versicherungsbereiche unterschieden: Privat, Verkehr, Immobilie und Beruf.

Die vier Bereiche wiederum können um weitere Versicherungsbausteine erweitert werden. Grundsätzlich sollte man sich Gedanken machen, welche Risiken einem drohen könnten und wer versichert werden soll. Um einen günstigeren Beitrag zu erhalten kann man in der Rechtsschutz auch eine Selbstbeteiligung wählen. Eine selbstbeteiligung von bis zu 250 € ist dabei durchauch üblich. Für Mitglieder einer der drei Polizeigewerkschaften ist die Absicherung des Bereichs Berufs- Rechtsschutz nicht erforderlich, da dieser bereits kostenlos durch die Gewerkschaftsmitgliedschaft abgesichert ist. Die drei Bereiche privat, Immobilie und Verkehr wiederum sollte man auch als Polizist absichern. Wir bieten Ihnen dabei sowohl Tarife der mit den Gewerkschaften kooperierenden Versicherungsgesellschaften, wie der AdvoCard und der Roland Rechtschutz, aber auch weitere Versicherer, wie z. B. der ARAG.

Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner oder fordern Sie Ihr Vergleichsangebot für eine Rechtsschutz Versicherung an.

Privat

Eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Privat schützt Sie vor Risikien, die Ihnen im privaten Bereich zustoßen können, wie z. B. bei einem Kauf oder Verkauf oder familiären Auseinandersetzungen.

Verkehr

Eine Rechtschutzversicherung für den Bereich Verkehr schützt Sie vor Risiken, die Ihnen durch den Straßenverkehr zustoßen können, wie z. B. Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, aber auch für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche bei einem Verkehrsunfall.

Beruf

Eine Rechtschutzversicherung für den Bereich Beruf schützt Sie vor Risiken, die Ihnen durch Ihre berufliche Tätigkeit zustoßen können, wie z. B. Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber.

Wohnen

Eine Rechtschutzversicherung für den Bereich Wohnen schützt Sie vor Risiken, die Ihnen durch Ihr Miet-/oder Eigentumsverhältnis zustoßen können, wie z. B. Mieterhöhungen oder Mietmängel.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn Sie sich hier unsicher sind, dann lassen Sie sich gerne von uns unterstützen.

Natürlich möchte man eine günstige Lösung haben. Aber günstig birgt auch immer das Risiko, dass entsprechende Leistungen dann nicht im Versicherungsschutz enthalten sind. In der Regel bieten günstige Basistarife eine Absicherung gegen viele grundsätzliche Risiken. Aber auch nicht mehr. Dies kann dann aber auch dazu führen, dass man, wenn man dann eine Rechtschutzversicherung benötigen würde, man über diese nicht abgesichert ist. Vergleichen Sie lieber vorher intensiver, als das Sie nachher zwar die günstigere Variante gewählt haben, aber dann nicht abgesichert sind. Gerne sind wir Ihnen beim Vergleichen behilflich.

Es gibt verschiedene Varianten der Selbstbeteiligung. Die verbreitetste Variante ist eine festvereinbarte Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall. Grundsätzlich ist eine Versicherung günstiger, je höher die Selbstbeteiligung ist. Es gibt auch Rechtschutzversicherungen, bei denen die Selbstbeteiligung mit den Jahren sinkt, wenn man keinen Rechtsschutzfall hatte.

Ob Sie sich für einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheiden ist dabei tatsächlich Ihnen und Ihrem Geschmack überlassen. Bedenken Sie aber, dass die Selbstbeteiligung im Rechtschutzfall von Ihnen zu zahlen ist. Aus diesem Grund sollten Sie keine zu hohe Selbstbeteiligung wählen.

Bei Rechtsschutz Versicherungen betragen die Kündigungsfristen mind. 3 Monate, frühestens 12 Monate vor der Hauptfälligkeit. Als Laufzeit sind Verträge mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zulässig. Vereinzelt gibt es auch längere Laufzeiten, wie z. B. fünf Jahre. Allerdings sind diese Verträge zum Ablauf des dritten Jahres und danach jährlich kündbar.

Bei einem Schadenfall hat man nach Regulierung des Schadens ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

In der Mitgliedschaft der GdP ist bereits eine Rechtsschutz Versicherung für Polizisten enthalten. Die folgende Leistungsübersicht über die Inklusivleistungen haben wir direkt von der Seite der GdP kopiert:

Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird häufig Rechtschutz gewährt.

Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren
Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z. B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.

Beispiel: Öffentliches Recht
Über Beförderungen haben Arbeitnehmer und Dienstherr oft unterschiedliche Ansichten. Meist sind die über die Beförderung entscheidenden Beurteilungen Grund zur Klage. Der GdP-Rechtsschutz hilft, wenn bei einer anstehenden Beförderung eine unklare Konkurrenzsituation eintritt, also der Klagende die eigene Beurteilung für besser hält, als die eines Kollegen, der die Beförderung aber erhalten soll.

Beispiel Strafrechtliche Verfahren
Wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten der Weitergabe von Dienstgeheimnissen oder eines so genannten Verwahrungsbruchs beschuldigt, tritt der GdP-Rechtsschutz ein. Häufig kommt es auch vor, dass Festgenommen oder Beteiligte an einem polizeilichen Einsatz Strafanzeige gegenüber Einsatzkräften stellen: ein Fall für den GdP-Rechtsschutz.

Beispiel: Disziplinarverfahren
Niemand ist ohne Fehl und Tadel. Strebt der Dienstherr dann ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz.

zur Leistungsübersicht der GdP

mit der GdP kooperierender Rechtsschutzversicherer: AdvoCard

HINWEIS: Wir können Ihnen Tarife der AdvoCard anbieten, allerdings können die speziellen für GdP-Mitglieder konzipierten Tarife NICHT von uns vermittelt werden. Diese erhalten Sie ausschließlich direkt über die GdP zur GdP-AdvoCard-Seite

In der Mitgliedschaft der DPolG ist bereits eine Rechtsschutz Versicherung für Polizisten enthalten. Die folgende Leistungsübersicht über die Inklusivleistungen haben wir direkt von der Seite derDPolG kopiert:

DPolG-Mitglieder erhalten – abhängig von den Bestimmungen ihres Landes-/ Fachverbandes – grundsätzlich folgende Leistungen kostenfrei:

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz in berufsbezogenen Angelegenheiten durch spezialisierte Rechtsanwälte

zur Leistungsübersicht der DPolG

Die DPolG gewährt ihren Mitgliedern berufsbezogenen Rechtsschutz nach Maßgabe der Bestimmungen ihrer Landes-/Fachverbände.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs. Rechtsschutz kann generell nur über Ihren Landes-/Fachverband beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Kontaktaufnahme mit Ihrem Landes-/Fachverband

Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an ihren zuständigen Landes-/Fachverband und bitten dort um die Gewährung von Rechtsschutz. Ihr Landes-/Fachverband vermittelt ihnen den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum.

Von Ihrem Landes-/Fachverband erhalten Sie auch einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen. Gleichzeitig bittet Sie den Landes-/Fachverband um eine kurze schriftliche Stellungnahme hinsichtlich ihres Rechtsschutzbegehrens. Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens des Landes-/Fachverbands entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landes-/Fachverbands erforderlich ist – über den Landes-/Fachverband an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit Ihrem Landes-/Fachverband auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.

zum Rechtsschutz der DPolG

mit der DPolG kooperierender Rechtsschutzversicherer: ROLAND

In der Mitgliedschaft des bdk ist bereits eine Rechtsschutz Versicherung für Polizisten enthalten. Die folgende Leistungsübersicht über die Inklusivleistungen haben wir direkt von der Seite des bdk kopiert:

Auszug der Versicherungsleistungen:

Gemäß der Rahmenvereinbarung mit der Roland – Rechtsschutzversicherungs- AG, wird den BDK – Mitgliedern Kostenschutz ausschließlich für solche Versicherungsfälle gewährt, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eintreten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Rechtsschutzfälle, von denen Mitglieder in unmittelbarem Zusammenhang mit und aus Anlass der Verbandstätigkeit betroffen sind.

Soweit der Versicherungsschutz gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung über die Rechtsschutzleistungen gemäß der Rechtsschutzordnung des Versicherungsnehmers hinausgehen, wird der Versicherungsschutz durch diese Rechtsschutzordnung begrenzt.

Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den §§ 1 bis 20 und 22 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2012, Stand 01.10.2011) sowie den nachfolgenden Vereinbarungen.

Der Versicherungsschutz umfasst:

a) Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) ARB für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder nicht auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstü-cken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen;

b) Arbeits-Rechtsschutz gemäß § 2 b) ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienst-verhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche:

c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gemäß § 2 h) ARB
Versicherungsschutz besteht auch für Disziplinarverfahren, die aufgrund ei-nes Vorfalls eingeleitet wurden, die sich im privaten Lebensbereich ereignet haben.

d) Straf-Rechtsschutz gemäß § 2 i) bb) ARB
Versicherungsschutz besteht auch bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann, bis zum Abschluss der 1. Instanz. Soweit das Mitglied in einer weiteren Instanz freigesprochen wird und seine notwendigen Auslagen für die 1. Instanz die Staatskasse zu tragen hat, ist es verpflichtet, die von Roland für die 1. Instanz aufgewendeten Kosten an Roland zu erstatten.
Die Gewährung von Versicherungsschutz setzt voraus, dass der BDK als Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorprüft, eine Übernahme befürwortet und dies dem Versicherer mit der schriftlichen Schadensmeldung bestätigt.

e) Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz gemäß § 2 j) ARB für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit;

f) Fahrer-Rechtsschutz gemäß § 22 ARB, begrenzt auf die Leistungsarten
– Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) ARB
– Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gemäß § 2 g)
aa) ARB
– Straf-Rechtsschutz gemäß § 2 i) ARB
– Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz gemäß § 2 j) ARB
Mitversichert sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Mitglieds (Wegeunfälle), auch wenn diese mit einem Fahrzeug erfolgen, das dem Mitglied gehört oder auf dieses zugelassen ist.

g) Sozial-Rechtsschutz
seit dem 01.03.2012 umfasst der Versicherungsschutz auch den Sozial-Rechtsschutz gemäß §2 f) ARB (in der Bundesgeschäftsstelle erhältlich)
Der Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

zur Leistungsübersicht des bdk

Sonderrechtsschutz ist die Gewährung von außervertraglichem Rechtsschutz gemäss BDK – Rechtsschutzordnung und -Sozialordnung bei ausschließlicher oder teilweiser Kostenübernahme durch die Bundeskasse oder einer Landeskasse aus dem Beitragsaufkommen des BDK.

zum Sonderrechtsschutz des bdk

mit dem bdk kooperierender Rechtsschutzversicherer: ROLAND

HINWEIS: Wir können Ihnen Tarife der ROLAND anbieten, allerdings können die speziellen für bdk-Mitglieder konzipierten Tarife NICHT von uns vermittelt werden. Diese erhalten Sie ausschließlich direkt über den bdk zur bdk-Roland-Seite

Jetzt ein kostenloses Angebot anfordern.

„Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich genau, worauf bei einer Rechtsschutzversicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen.“

Werner Offermann

Cookie Consent mit Real Cookie Banner