Unfall Versicherung

für Polizisten

Unfall Versicherung für Polizisten

Eine Unfall Versicherung für Polizisten kann durchaus Sin machen, da Polizisten in ihrem Job so unterschiedlichen und extremen Situationen ausgesetzt sind, wie kaum eine andere Berufsgruppe.

Wenn man während des Dienstes eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet, dann ist man durch den Dienstherrn abgesichert. Allerdings nicht zu 100 %. Und was ist, wenn man in der Freizeit einen Unfall erleidet? Erfahrungsgemäß gehören Polizisten auch in Ihrer Freizeitgestaltung nicht zu den risikoarmen Personengruppen. Aus diesem Grund raten wir grundsätzlich zu einer privaten Unfall Versicherung für Polizisten. Auch im Bereich Unfall haben die Gewerkschaften einiges für Ihre Mitglieder getan. Gerade für Polizisten ist eine spezielle Unfall Versicherung sehr wichtig, da diese besondere Anforderungen erfüllen sollte.

Wir bieten Ihnen eine Unfall Versicherung für Polizisten, die den speziellen Erfordernissen der polizeilichen Tätigkeit gerecht wird. Diese kann sowohl über einen der Kooperationspartner der Gewerkschaften inkl. des Mitgliedsrabatts, aber auch über einen anderen Versicherer abgeschlossen werden.

Unfall Versicherung – Was ist das?

Eine Unfall Versicherung für Polizisten ist eine Absicherung, die einen Polizisten vor dem Kostenrisiko schützt, welches er durch einen dauerhaften körperlichen Schaden erleiden könnte.

Bei der Unfallversicherung muss man zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung unterscheiden. Hier geht es grundsätzlich um eine private Unfallversicherung. Bei dieser handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, die einen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen soll, welcher eine dauerhafte körperliche Schädigung zur Folge hat. Dabei gilt dieser Schutz rund um die Uhr und weltweit. Die Höhe der finanziellen Absicherung ist dabei weitgehend frei wählbar und besteht in der Regel aus einer hohen Einmalzahlung und/oder einer lebenslangen Rente.

Eine Unfall Versicherung schützt einen weltweit und rund um die Uhr, vor dem Kostenrisiko eines durch einen Unfall erlittenen, dauerhaften körperlichen Schadens.

Unfall Versicherung – Was ist versichert?

Eine Unfall Versicherung für Polizisten sichert grundsätzlich dauerhafte Schäden ab, die durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eingetreten sind.

Doch gerade bei Polizisten ist es mit dieser allgemein gültigen Unfalldefintion nicht getan. Eine Unfall Versicherung für Polizisten muss mehr leisten. Im Gegensatz zum normalen Bürger sind Polizisten verhältnismäßig oft mit Situationen konfrontiert, in denen es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen kann, ein Polizist Gefahr läuft sich zu verletzen und/oder sich mit Krankheiten zu infizieren, oder er sogar seine Gesundheit aufs Spiel setzt, um andere zu retten.

Dementsprechend gilt es darauf zu achten, dass man eine Unfall Versicherung für Polizisten wählt, die nicht nur den Polizisten als Berufsgruppe versichert, sondern auch die entsprechenden Situationen abdeckt. So bieten nicht viele Unfall Versicherungen Schutz vor den Folgen einer körperlichen Auseinandersetzung, Infektionen durch kleine oder größere Verletzung, Einatmung und/oder Verschlucken von Flüssigkeiten oder dadurch resultierenden Infektionen, Schäden durch Eigenbewegungen usw..

Eine Rechtsschutz Versicherung für Polizisten MUSS die beruflichen Gegebenheiten eines Polizisten auch tatsächlich versichern! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der zu Ihnen passenden Unfall Versicherung.

Unser Hinweis

Eine Unfallversicherung ist schnell und einfach gerechnet und abgeschlossen. Doch dies ist ein Fehler! Bitte nehmen Sie sich für den Abschluss einer Unfallversicherung Zeit und holen Sie sich fachkundige Unterstützung. Eine schnell und einfach abgeschlossene, unter Umständen auch noch günstige, Unfallversicherung ist leider in der Regel nicht passend und einfach nur rausgeschmissenes Geld! Wir überprüfen regelmäßig verschiedene Unfalltarife, auch die der Kooperationspartner der Gewerkschaften. Trotzdem fällt es auch uns manchmal schwer die einzelnen Leistungen zu vergleichen. Da wir die Unfall Versicherung aber für wichtig halten, einer „schnellen“ Berechung jedoch mißtrauen, haben wir auf auf dieser Seite KEINEN Vergleichsrechner geschaltet. Wenn Sie nur mal eben schnell eine Unfallversicherung rechnen und abschließen wollen, dann stehen wir dafür nicht zur Verfügung.

Uns ist es wichtig, dass Sie eine Unfall Versicherung erhalten, die im Ernstfall auch eine tatsächliche Absicherung darstellt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer zu Ihnen passenden Unfall Versicherung.

Unfall -Versicherung – Gewerkschaften

Welche Versicherungs-Tarife bzw. Kooperationen bieten die Gewerkschaften?

In der Mitgliedschaft der GdP ist bereits eine Unfall Versicherung für Polizisten enthalten. Die folgende Leistungsübersicht über die Inklusivleistungen haben wir direkt von der Seite der GdP kopiert:

Unfall-Versicherung – innerhalb oder außerhalb des Dienstes –
Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall versichert. Dem Unfallversicherungsvertrag liegt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung, der Besonderen und Zusatz-Bedingungen der SIGNAL IDUNA (AB GUV) zugrunde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:

3.000 €
für den Todesfall
4.000 €
für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
9.000 €
bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
5.000 €
Bergungskosten
5.000 €
kosmetische Operationen
500 €
Kurkosten/ Rehakosten

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr (Organisations- und Servicegesellschaft – OSG) unter der Telefonnummer : 0211 – 7104 – 202 gerne zur Verfügung.

zur Leistungsübersicht der GdP

mit der GdP kooperierender Unfallversicherer: PVAG

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot der PVAG (GdP-Mitglieder erhalten eine dauerhafte Einstufung in Berufsgruppe A)

Leider konnten wir auf der Homepage der DPolG keinen Hinweis finden, dass in der Mitgliedschaft der DPolG bereits eine Unfall Versicherung für Polizisten enthalten ist.Sollte dem doch so sein, bitten wir um kurze Mitteilung, damit wir dies ergänzen können.

zu den Leistungen der DPolG

mit der DPolG kooperierender Unfallversicherer: DBV

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot der DBV (für DPolG-Mitglieder gibt es einen dauerhaften Beitrags-Rabatt; Beamtenanwärter erhalten während Ihrer Ausbildung eine Einstufung in Berufsgruppe A).

Zwar konnten wir auf der Homepage des bdk nur finden, dass in der Mitgliedschaft des bdk bereits eine Unfall Versicherung für Polizisten enthalten ist. Allerdings gilt diese nur für Unfälle, die während einer Dienstreise für den bdk erfolgen. Weitere Angaben zu einer bereits in der Mitgliedschaft bereits enthaltenen Unfallversicherung kopnnten wir nicht finden. Sollte es doch eine geben, bitten wir um kurze Mitteilung, damit wir dies ergänzen können.

zu den Leistungen des bdk

mit dem bdk kooperierender Unfallversicherer: DBV

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot der DBV (Beamtenanwärter erhalten während Ihrer Ausbildung eine Einstufung in Berufsgruppe A).

Unfall -Versicherung – Tipps, Tricks, FAQs

Wenn Sie eine Frage haben, die unten nicht näher erläutert wird, dann kontaktieren Sie uns einfach.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei Unfall Versicherungen sind die Kündigungsfristen mind. 3 Monate, frühestens 12 Monate vor der Hauptfälligkeit. Als Laufzeit sind Verträge mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zulässig. Vereinzelt gibt es auch längere Laufzeiten, wie z. B. fünf Jahre. Allerdings sind diese Verträge zum Ablauf des dritten Jahres und danach jährlich kündbar.

Bei einem Schadenfall hat man nach Regulierung des Schadens ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

Die Invaliditätsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung. Diese richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Staffelung (Progression).

Die Unfallrente ist eine Rentenzahlung, die bei Vorliegen eines bestimmten Invaliditätsgrades (meist 50 %) lebenslang gezahlt wird.

Die Übergangsleistung ist eine Auszahlung, die den Zeitraum zwischen dem Unfall und der Fälligkeit der Versicherungsesumme überbrücken soll. Bei der Auszahlung handelt es sich um einen fest vereinbarten Betrag, der fällig wird, wenn die Unfallfolgen über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der fällig wird, wenn der Versicherte aufgrund der Unfallfolgen in der Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum mit einem bestimmten Prozentsatz beeinträchtigt ist (z. B. 50 %).

Das Tagegeld wird gezahlt, wenn man durch den Unfall in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtig ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet. Die Höhe des Tagegeldes bemisst sich dabei am Grad der Arbeitsunfähigkeit. Bei voller Arbeitsunfähigkeit 100 % des vereinbarten Tagegeldes, bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 50 % wird die Hälfte des vereinbarten Tagegeldes gezahlt. Die Zahlung des Tagegeldes ist i. d. R. befristet (meist ein jahr).

Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn man unfallbedingt vollstationär im Krankenhaus behandelt wird, oder man unfallbedingt ambulant operiert und Infolgedessen arbeitsunfähig ist. Auch die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ist befristet (meist ein Jahr).

Die Todesfalleistung wird in voller Höhe fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt.

Kosten für kosmetische Operationen werden dann übernommen, wenn die Operation(en) durch den Unfall notwendig werden, innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen und nicht von einem anderen Dritten übernommen werden (z. B. Krankenkasse). Soweit Zähne betroffen sind, gelten i. d. R. nur Schneide- und Eckzähne zum Erscheinungsbild.

Auch Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten können durch die Unfallversicherung abgedeckt werden. Voraussetzungen sind, dass die Kosten tatsächlich angefallen und gegen die versicherte Person geletnd gemacht worden sind, kein anderer Dritter diese Kosten übernimmt (z. B. Krankenkasse) und die Kosten in Zusammenhang mit einem Unfall stehen. Dies gilt auch, wenn ein Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.

Grundsätzlich sollten existenzbedrohende Risiken zuerst abgedeckt werden. Demenstprechend ist für Berufstätige eine Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtiger anzusiedeln, als eine Unfallversicherung.

Für Nichtberufstätige, wie z. B. Schüler und Rentner, aber auch für berufstätige Personen, die aus bestimmten Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, ist eine Unfallversicherung empfehlenswert. Wichtig ist, dass man bei Abschluss auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achtet.

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