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Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
Polizisten genießen erst nach einer 5-jährigen Wartezeit UND der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit Schutz gegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn. Bis dahin werden Polizisten bei Dienstunfähigkeit aus dem Polizeidienst entlassen.
Unterschied Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Der Unterschied liegt zum einen in der Personengruppe (Dienstunfähigkeit ist für Beamte), sowie auch in den Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit werden in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder bzw. des Bundes geregelt.
Berufsunfähigkeit
In den meisten Versicherungen gilt man als berufsunfähig, wenn man infolge von Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen seine Tätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann bzw. wenn ärztlich bescheinigt wird, dass dies für die nächsten 6 Monate voraussichtlich der Fall ist.
Dienstunfähigkeit
Dabei unterscheidet man die Allgemeine Dienstunfähigkeit gemäß § 44 BBG (Bundesbeamtengesetz), wonach Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen sind, wenn sie wegen des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten unfähig sind. Darüber hinaus gilt z. B. auch als dienstunfähig, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von 6 Monaten 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb von weiteren 6 Monaten die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Die Allgemeine Dienstunfähigkeit gilt für alle Arten von Beamten (Verwaltungsbeamte, Lehrer etc.).
Und die Spezielle Dienstunfähigkeit (diese ist i. d. R. in den Landesbeamtengesetzen geregelt) z. B. § 110 NBG (Niedersächsisches Beamtengesetz), wonach ein Polizeivollzugsbeamter dienstunfähig ist, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von 2 Jahren wiedererlangt […].
Die Spezielle Dienstunfähigkeit ist die für Polizeibeamte maßgebliche Einschätzung.
Wer entscheidet, ob Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit vorliegt!
Wenn ein Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit bei seiner Versicherung beantragt, dann wird diese in der Regel von der jeweiligen Versicherung bzw. durch einen von ihr beaufragten Arzt geprüft. Bei der Berufsunfähigkeit hat also die Versicherung die Möglichkeit eine eigene Beurteilung zu treffen, OB Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Dienstunfähigkeit wiederum wird vom Amtsarzt festgestellt und gilt dann auch für die Versicherung.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Definition Spezielle Dienstunfähigkeit
Die Spezielle Dienstunfähigkeit ist i. d. R. in den Landesbeamtengesetzen geregelt, z. B. § 110 NBG (Niedersächsisches Beamtengesetz). Demnach ist ein Polizeivollzugsbeamter dienstunfähig ist, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von 2 Jahren wiedererlangt […].
Nur Beamte können dienstunfähig werden. Doch es gibt zwischen Beamten und Polizeibeamten einen deutlichen Unterschied. Die Voraussetzungen zur Polizeidiensttauglichkeit und der Belastungsfähigkeit eines Polizeibeamten sind, auch aufgrund der deutlich höheren Belastungen, spezieller, als bei „normalen“ Beamten. Für Beamte gilt somit die Allgemeine Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit, während nur für Polizeibeamte die Spezielle Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit gilt. Diese bezeichnet man auch als Polizeidiensttauglichkeit bzw. als Polizeidienstuntauglichkeit. Und diese wird bei jedem Dienstherrn gesetzlich gesondert geregelt.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Gerade für Polizei-Anwärter ist das Risiko der Dienstunfähigkeit erheblich. Während der Zeit als Beamter auf Widerruf (Ausbildungsdauer 2,5 bis 3 Jahre) wird man bei Dienstunfähigkeit aus dem Polizeidienst entlassen. Selbst als Beamter auf Probe (3 Jahre) ist ein Schutz durch den Dienstherrn überschaubar.
In den ersten 5 Jahren, ab Diensteintritt, führt eine Dienstunfähigkeit IMMER zur Entlassung aus dem Polizeidienst. Selbst, wenn man zu diesem Zeitpunkt bereits Beamter auf Lebenszeit ist.
Im 6. Jahr und dem Status Beamter auf Probe besteht ein verringerter Schutz gegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn. Allerdings nur, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit einen dienstlichen Hintergrund hat. Ansonsten erfolgt auch hier die Entlassung aus dem Polizeidienst. Eine vollständige Absicherung gegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn gibt es erst, wenn man die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat UND Beamter auf Lebenszeit ist.
Gerade während der Ausbildung (als Berufsanfänger) und der Verwendung nach der Ausbildung, welche oft bei der Bereitschaftspolizei erfolgt, ist das Risiko der Dienstunfähigkeit sehr hoch, die Absicherung über den Dienstherrn aber nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben.
Wem eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu teuer ist, sollte zumindest über eine gute Unfallversicherung verfügen, wobei diese bei Weitem nicht das vorhandene Risiko abdeckt.
Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses Angebot für eine Dienstunfähigkeitsabsicherung!
Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte man auf einige Dinge achten:
- Es sollte sich um eine selbständige Dienstunfähigkeitsversicherung handeln (oft werden Kombinationen mit Rentenversicherungen angeboten, diese haben aber Nachteile).
- Es sollte sich um eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Absicherungen gegen spezielle Dienstunfähigkeit bzw. Polizeidienstunfähigkeit handeln; viele Versicherungen bieten nur Berufsunfähigkeitsversicherungen bzw. eine Absicherung gegen Allgemeine Dienstunfähigkeit an.
- Die mtl. Rente sollte während der Phase als Beamter auf Widerruf und Probe bei über 1.000 € liegen (bei Entlassung aus dem Polizeidienst droht Hartz IV, der Hartz IV-Anspruch inkl. Wohnung liegt bei einem Single bei ca. 900 bis 1.000 € und die Dienstunfähigkeitsrente wird voll auf den Hartz IV-Anspruch angerechnet), nachher als Beamter auf Lebenszeit kann auch eine niedrigere Rente ausreichend sein.
- Das Endalter der Versicherung sollte bei 62 bzw. 63 Jahren liegen (kürzer laufende Verträge sind natürlich günstiger, sorgen aber dafür, dass man nachher für einige Zeit kein Geld bekommt, z. B. wenn die Versicherung nur bis zum 55. Lebensjahr zahlt, der Anspruch auf Pension aber erst mit 62 beginnt)
Ich achte darauf, dass die gewählte bzw. angebotene Dienstunfähigkeitsabsicherung auch wirklich zu Ihnen passt!
Der Beitrag einer Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich nach mehreren Gesichtspunkten:
- Eintrittsalter
- gewählte Absicherungshöhe
- Endalter
- Anpassungen (Dynamik während der Laufzeit und im Leistungsfall)
Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung kostet einen Polizei-Anwärter zwischen 70 und 180 € mtl..
Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft in einer der drei Polizei-Gewerkschaften DPolG (Deutsche Polizei-Gewerkschaft), GdP (Gewerkschaft der Polizei) oder bdk (Bund Deutscher Kriminalbeamter) sehr empfehlenswert. Für Polizisten auf Widerruf (Polizeianwärter) und Polizisten auf Probe kommt der bdk jedoch in der Regel nicht in Betracht, da die Zugehörigkeit zur Kriminalpolizei Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist.
Bei den Dienstunfähigkeitsversicherungen bieten die Gewerkschaften über ihre Kooperationspartner aktuell keine wirklichen Vorteile bzw. speziellen Tarife an. Außerdem lohnt sich hier ein Blick über den Tellerrand, da es hier aktuell eine sehr gute Dienstunfähigkeitsversicherung gibt, welche zu keinem Kooperationspartner der Gewerkschaften gehört.
Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung!
Für Polizisten, welche die 5-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben und noch nicht Beamte auf Lebenszeit sind ist eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich!
Dies trifft in der Regel auf Polizei-Anwärter (Polizeibeamte auf Widerruf) und Polizisten auf Probe zu.
Eine gute Absicherung berücksichtigt die 1. Phase (bis zur Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit und Verbeamtng auf Lebenszeit) und die 2. Phase (nachdem die 5-jährige Wartezeit erfüllt ist und die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt ist. In der 1. Phase muss die gewählte Absicherung deutlich höher sein und sollte für Polizisten mit A7 mind. 1.500 € mtl. und für Polizisten mit A9 mind. 1.800 € mtl. betragen. In der 2. Phase ist die Hälfte ausreichend.
Das Endalter sollte mind. 63 sein, da ein Polizeibeamter erst mit diesem Alter in Altersruhestand gehen kann. Leider gibt es derzeit keine Absicherung, welche die 1. Phase bis zum 65. Lebensjahr absichert.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte auch eine Dynamik enthalten, welche 2 bis 3 % beträgt. Diese Dynamik sollte sowohl vor, aber auch nach Leistungseintritt greifen.
Aktuell gibt es nur drei Gesellschaften, welche für Polizeibeamte gute bzw. sehr gute Dienstunfähigkeitsversicherungstarife anbieten.
Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses Angebot und zeige Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Tarife.
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„Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich genau, worauf bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen.“
Werner Offermann