Privat- und Diensthaftpflicht

für Polizisten

Privat- und Diensthaftpflicht Versicherung für Polizisten

Ich biete Ihnen und Ihrer Familie Haftpflichtversicherungen mit TOP-Leistungen zu einem fairen Preis, welche auf die Bedürfnisse von Polizisten zugeschnitten sind.

Im Bereich Diensthaftpflicht Versicherung gibt es spezielle Tarife für Polizisten. Die beiden Polizeiversicherungsgesellschaften, die PVAG und die DBV bieten jeweils eine hervorragende Diensthaftpflicht Versicherung für Polizisten an. Auch andere Versicherungsgesellschaften bieten eine entsprechende Diensthaftpflicht Versicherung. Diese sind jedoch nicht speziell auf Polizisten zugeschnitten, sondern generell für Beamte ausgelegt.

Für viele andere Haftpflicht-Versicherungen, wie Privathaftpflicht-, Hundehalterhaftpflicht- und weitere Haftpflicht-Versicherungen gibt es in der Regel Rabatte für Beamte.

Wir bieten Ihnen sowohl die Diensthaftpflicht Versicherung für Polizisten der PVAG und der DBV (inkl. Gewerkschaftsrabatten).
Und umfangreiche Vergleichsrechner mit einer Vielzahl an Versicherungsgesellschaften.

Grundsätzlich haftet man für Schäden, die man aufgrund seines Handelns selber verursacht oder für Schäden, die eine Sache/Tier/Mensch verursacht, für die man verantwortlich ist.

Eine Haftpflicht Versicherung schützt einen vor dem Kostenrisiko, wenn man für einen Schaden haften muss. Dabei übernimmt die Haftpflicht Versicherung nicht nur die Kosten des Schadens, sondern prüft, ob man für den Schaden haften muss. Und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Bei der Haftpflicht Versicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten bzw. Bereiche, aus welchen ein Schaden entstehen kann:

Deckt Schäden ab, die man als Privatperson verursacht. Oder die durch Sachen entstehen, für die man haftet, wie z. B. verschiedene Arten von Haustieren (Katzen, Hamster etc.). Nur wenn es für das Risiko eine eigenständige Versicherung gibt ist dieses Risiko nicht in der Privathaftpflicht mit enthalten.

Während des Dienstes übernimmt der Dienstherr den Schadenersatz, wenn man einem Dritten oder dem Dienstherrn im Rahmen des Dienstes einen Schaden zugefügt hat. Allerdings kann einen der Dienstherr in Regress nehmen und den Schaden von einem zurückverlangen, wenn man den Schaden verursacht hat, weil man sich nicht an die Vorschriften gehalten hat. Oder wenn man den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Da dies in vielen Fällen zutrifft, sollte man unbedingt eine Diensthaftpflicht Versicherung für Polizisten haben. Dies sehen auch die Gewerkschaften so. Deshalb  ist in der Gewerkschafts-Mitgliedschaft bereits eine Diensthaftpflicht Versicherung mit enthalten.

Als Hundehalter haftet man für die Schäden, die der eigene Hund verursacht. Die Hundehalterhaftpflicht Versicherung schützt einen vor diesem Kostenrisiko. Inzwischen ist in fast allen Bundesländern die Hundehalterhaftpflicht Versicherung eine Pflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben).

Als Pferdehalter haftet man für die Schäden, die das eigene Pferd verursacht. Die Pferdehalterhaftpflicht Versicherung schützt einen vor diesem Kostenrisiko. Zwar ist eine solche Versicherung nicht vorgeschrieben, ist aber sehr empfehlenswert.

Für weitere Haftpflicht Versicherungen, wie z. B. Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht oder Bauherrenhaftpflicht sprechen Sie uns einfach an. Gerne senden wir Ihnen ein Angebot.

In der Mitgliedschaft der GdP ist bereits eine Diensthaftpflicht Versicherung für Polizisten enthalten. Die folgende Leistungsübersicht über die Inklusivleistungen haben wir direkt von der Seite der GdP kopiert:

Diensthaftpflicht-Regressversicherung
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!
Es bestehen folgende Deckungssummen:

10.000.000 €
pauschal für Personen- und Sachschäden
100.000 €
für Vermögensschäden
50.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
52.000 €
für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten
50.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
5.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
5.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen
2.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken

Auch für das dienstliche und außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes /Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP Mitglied erfüllt werden.

Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.

Dienstfahrzeug-Regressversicherung
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben; mit folgenden Deckungssummen:

250.000 €für Personenschäden
250.000 €für Sachschäden
150.000 €für Vermögensschäden

Beiden o. g. Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der SIGNAL IDUNA zugrunde.

In der Mitgliedschaft der DPolG ist bereits eine Diensthaftpflicht Versicherung für Polizisten enthalten. Die folgende Leistungsübersicht über die Inklusivleistungen haben wir direkt von der Seite derDPolG kopiert:

DPolG-Mitglieder erhalten – abhängig von den Bestimmungen ihres Landes-/ Fachverbandes – grundsätzlich folgende Leistungen kostenfrei:

[…]

Diensthaftpflicht- und Regresshaftpflicht-Versicherung

[…]

Leider konnten wir auf der Homepage der DPolG keine ausführliche Leistungsübersicht finden.

In der Mitgliedschaft des bdk ist bereits eine Diensthaftpflicht Versicherung für Polizisten enthalten. Die folgende Leistungsübersicht über die Inklusivleistungen haben wir direkt von der Seite des bdk kopiert:

Auszug der Versicherungsleistungen:
Diese Versicherung bietet allen im aktiven Dienst stehenden Mitgliedern des Versicherungsnehmers (Verband/Gewerkschaft) Versicherungsschutz. Er erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) auf die gesetzliche Haftpflicht in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen als Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Abweichend von Ziffer 7.4 AHB sind Haftpflichtansprüche der versicherten Mitglieder untereinander mitversichert.

Versicherungssummen je Versicherungsfall:

  • Für Personen- und Sachschäden    pauschal 10.000.000 Euro
  • Für Vermögensschäden (AHB)               50.000 Euro
  • Höchstens jedoch das 3-fache pro Versicherungsjahr

Mitversichert gilt:

  • Regresshaftpflichtversicherung für Fahrer und Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge
  • Die Versicherung wird gewährt auf Grund der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nur für den Fall, dass der versicherte Fahrer aus Anlass von Schadenfällen bei Dienstfahrten von seiner vorgesetzten Behörde aufgrund der maßgebenden Bundes- und Landesgesetze in Anspruch genommen wird.
  • Die Leistungspflicht des Versicherers ist begrenzt auf die Beiträge, die in den für die betreffende Behörde geltenden Richtlinien vorgesehen sind, höchstens jedoch die im Versicherungsschein genannten Summen. Die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an den geführten und benutzten Fahrzeugen ist einge-schlossen.
  • Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Bestimmung gelten auch Ketten- und sons-tige Gefechtsfahrzeuge der Bundeswehr, Versicherungssumme: 50.000 Euro, Höchstens jedoch das 3-fache pro Versicherungsjahr
  • Abhandenkommen von beruflichen/dienstlichen Schlüsseln, Code-Cards, Versicherungssumme: 50.000 Euro, Höchstens jedoch das 3-fache pro Versicherungsjahr
  • Personen- und Sachschäden durch das Tragen von Dienstwaffen nach Dienstschluss auf dem Weg von und nach Hause
  • Nicht mitversichert ist das Abhandenkommen von Dienstwaffen
  • Vermögensschadenhaftpflicht

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„Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich genau, worauf bei einer Haftpflichtversicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen.“

Werner Offermann

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