Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten

vom unabhängigen POLIZEI-Versicherungsmakler

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten

Polizisten genießen erst nach einer 5-jährigen Wartezeit UND der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit Schutz gegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn. Bis dahin werden Polizisten bei Dienstunfähigkeit aus dem Polizeidienst entlassen.

Unterschied Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Der Unterschied liegt zum einen in der Personengruppe (Dienstunfähigkeit ist für Beamte), sowie auch in den Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit werden in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder bzw. des Bundes geregelt.

 

Berufsunfähigkeit

In den meisten Versicherungen gilt man als berufsunfähig, wenn man infolge von Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen seine Tätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann bzw. wenn ärztlich bescheinigt wird, dass dies für die nächsten 6 Monate voraussichtlich der Fall ist.

 

Dienstunfähigkeit

Dabei unterscheidet man die Allgemeine Dienstunfähigkeit gemäß § 44 BBG (Bundesbeamtengesetz), wonach Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen sind, wenn sie wegen des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten unfähig sind. Darüber hinaus gilt z. B. auch als dienstunfähig, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von 6 Monaten 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb von weiteren 6 Monaten die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Die Allgemeine Dienstunfähigkeit gilt für alle Arten von Beamten (Verwaltungsbeamte, Lehrer etc.).

Und die Spezielle Dienstunfähigkeit (diese ist i. d. R. in den Landesbeamtengesetzen geregelt) z. B. § 110 NBG (Niedersächsisches Beamtengesetz), wonach ein Polizeivollzugsbeamter dienstunfähig ist, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von 2 Jahren wiedererlangt […].

 

Die Spezielle Dienstunfähigkeit ist die für Polizeibeamte maßgebliche Einschätzung.

 

Wer entscheidet, ob Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit vorliegt!

Wenn ein Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit bei seiner Versicherung beantragt, dann wird diese in der Regel von der jeweiligen Versicherung bzw. durch einen von ihr beaufragten Arzt geprüft. Bei der Berufsunfähigkeit hat also die Versicherung die Möglichkeit eine eigene Beurteilung zu treffen, OB Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Dienstunfähigkeit wiederum wird vom Amtsarzt festgestellt und gilt dann auch für die Versicherung.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Definition Spezielle Dienstunfähigkeit

Die Spezielle Dienstunfähigkeit ist i. d. R. in den Landesbeamtengesetzen geregelt, z. B. § 110 NBG (Niedersächsisches Beamtengesetz). Demnach ist ein Polizeivollzugsbeamter dienstunfähig ist, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von 2 Jahren wiedererlangt […].

 

Nur Beamte können dienstunfähig werden. Doch es gibt zwischen Beamten und Polizeibeamten einen deutlichen Unterschied. Die Voraussetzungen zur Polizeidiensttauglichkeit und der Belastungsfähigkeit eines Polizeibeamten sind, auch aufgrund der deutlich höheren Belastungen, spezieller, als bei „normalen“ Beamten. Für Beamte gilt somit die Allgemeine Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit, während nur für Polizeibeamte die Spezielle Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit gilt. Diese bezeichnet man auch als Polizeidiensttauglichkeit bzw. als Polizeidienstuntauglichkeit. Und diese wird bei jedem Dienstherrn gesetzlich gesondert geregelt.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Gerade für Polizei-Anwärter ist das Risiko der Dienstunfähigkeit erheblich. Während der Zeit als Beamter auf Widerruf (Ausbildungsdauer 2,5 bis 3 Jahre) wird man bei Dienstunfähigkeit aus dem Polizeidienst entlassen. Selbst als Beamter auf Probe (3 Jahre) ist ein Schutz durch den Dienstherrn überschaubar.

In den ersten 5 Jahren, ab Diensteintritt, führt eine Dienstunfähigkeit IMMER zur Entlassung aus dem Polizeidienst. Selbst, wenn man zu diesem Zeitpunkt bereits Beamter auf Lebenszeit ist.

Im 6. Jahr und dem Status Beamter auf Probe besteht ein verringerter Schutz gegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn. Allerdings nur, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit einen dienstlichen Hintergrund hat. Ansonsten erfolgt auch hier die Entlassung aus dem Polizeidienst. Eine vollständige Absicherung gegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn gibt es erst, wenn man die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat UND Beamter auf Lebenszeit ist.

Gerade während der Ausbildung (als Berufsanfänger) und der Verwendung nach der Ausbildung, welche oft bei der Bereitschaftspolizei erfolgt, ist das Risiko der Dienstunfähigkeit sehr hoch, die Absicherung über den Dienstherrn aber nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben.

Wem eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu teuer ist, sollte zumindest über eine gute Unfallversicherung verfügen, wobei diese bei Weitem nicht das vorhandene Risiko abdeckt.

Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses Angebot für eine Dienstunfähigkeitsabsicherung!

Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte man auf einige Dinge achten:

  • Der Beruf des Polizeibeamten ist sehr speziell und nur wenige Gesellschaften bieten hier überhaupt einen entsprechenden Versicherungsschutz an. Man benötigt als Polizeibeamter eine Dienstunfähigkeit mit der Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit (bzw. Polizeidienstuntauglichkeit). Berufsunfähigkeiten oder auch Dienstunfähigkeiten, welche nur die Allgemeine Dienstunfähigkeit absichern bieten Polizisten keinen ausreichenden Schutz.
  • Die Absicherung sollte bis Endalter 63 laufen, da dies aktuell das Alter ist, mit welchem man als Polizeibeamter wegen Alters in Ruhestand versetzt werden kann. Absicherungen, die bereits mit 60 oder früher enden sind deutlich günstiger…. aber was machen Sie dann in den restlichen Jahren?!?
  • Die abzusichernde Rente ist bei den meisten Gesellschaften auf 1.500 € für Beamte des mittleren Dienstes und 1.800 € für Beamte des gehobenen Dienstes in Pahse 1 und jeweils die Hälfte in Phase 2 begrenzt, sollte aber auch nicht niedriger gewählt werden. Da eine Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten 5 Jahren im Polizeidienst immer zu Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung führt, erhalten die meisten Polizisten ab diesem Zeitpunkt, sollten sie dienstunfähig werden, auf Hartz IV. Hartz IV beträgt inkl. der Kosten für Wohnung i. d. R. zwischen 900 und 1.100 € und die Rente der Dienstunfähigkeit wird in voller Höhe angerechnet. Demenstprechend würde eine Rentenhöhe von weniger als 1.100 € mtl. einem keinen Nutzen bringen. Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung auf Lebenszeit und nach 5 Jahren Wartezeit hat man bei Dienstunfähigkeit einen Mindestanspruch von knapp 1.800 € vom Dienstherren. Zusammen mit der Absicherung von 750 € (mD) bzw. 900 € (gD) erreicht man somit fast die A7- bzw. A9-Grundbesoldung.
  • Die Dienstunfähigkeit sollte unbedingt eine Dynamik von mind. 2, eher sogar 3 % aufweisen. Und zwar sowohl für den Beitrag, wie auch für die Leistung. Stellen Sie sich vor, Sie werden in 2 Jahren dienstunfähig und würden dann eine Dienstunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 bzw. 1.800 € erhalten. Und bis zum 63. Lebensjahr bleibt die Rentenhöhe dann unverändert, während alles andere durch die Inflation teurer wird. Irgendwann wird der Hartz IV-Anspruch dann die Rentenhöhe ein- und überholen.

Ich achte darauf, dass die gewählte bzw. angebotene Dienstunfähigkeitsabsicherung auch wirklich zu Ihnen passt!

Der Beitrag einer Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich nach mehreren Gesichtspunkten:

  • Eintrittsalter
  • gewählte Absicherungshöhe
  • Endalter
  • Anpassungen (Dynamik während der Laufzeit und im Leistungsfall)

Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung kostet einen Polizei-Anwärter zwischen 70 und 130 € mtl..

Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft in einer der drei Polizei-Gewerkschaften DPolG (Deutsche Polizei-Gewerkschaft), GdP (Gewerkschaft der Polizei) oder bdk (Bund Deutscher Kriminalbeamter) sehr empfehlenswert. Für Polizisten auf Widerruf (Polizeianwärter) und Polizisten auf Probe kommt der bdk jedoch in der Regel nicht in Betracht, da die Zugehörigkeit zur Kriminalpolizei Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist.

Bei den Dienstunfähigkeitsversicherungen bieten die Gewerkschaften über ihre Kooperationspartner aktuell keine wirklichen Vorteile bzw. speziellen Tarife an. Hier besteht der Vorteil einer Mitgliedschaft in einem geringen Beitragsvorteil, allerdings fließt ein deutlicher Teil der Provision an die Gewerkschaft.

Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung!

Für Polizisten, welche die 5-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben und noch nicht Beamte auf Lebenszeit sind ist eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich!

Dies trifft in der Regel auf Polizei-Anwärter (Polizeibeamte auf Widerruf) und Polizisten auf Probe zu.

Eine gute Absicherung berücksichtigt die 1. Phase (bis zur Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit und Verbeamtng auf Lebenszeit) und die 2. Phase (nachdem die 5-jährige Wartezeit erfüllt ist und die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt ist.

Zusammenfassend lässt sich aber klar sagen: Entweder man sichert sich richtig ab, oder man lässt es ganz! Sich einfach nur ein bisschen abzusichern sorgt zwar für geringere Kosten, als eine richtige Absicherung. Aber dies rächt sich dann im Leistungsfall und führt dann oft dazu, dass die Beiträge eher sogar verschwendet waren, da man durch die unzureichende Absicherung keinen Vorteil hat.

Die Ratingagentur Franke & Bornberg ist ein Unternehmen, welches regelmäßig Versicherungsprodukte prüft und bewertet. Hier die Bewertung der auf dem Markt befindlichen Dienstunfähigkeitsabsicherungen vom 08.2022. Das Ergebnis spiegelt auch unsere Erfahrungen wider.

Mehr zu Franke und Bornberg bzw. auch zu dem Rating erfahren Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken. Dann werden Sie direkt zu Franke & Bornberg weitergeleitet.

Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses Angebot und zeige Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Tarife.

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„Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich, worauf bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen.“

Werner Offermann

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